Hinweisgebersystem
(Whistleblowing)
Wenn Sie Kenntnis von Unregelmäßigkeiten, Gesetzesverstößen oder betrügerischen Handlungen haben oder den konkreten Verdacht, dass solche Handlungen bei der NordVest GmbH vorgenommen werden oder wurden, können Sie sich jederzeit an unseren externen Whistleblowing-Beauftragten wenden.
Externer Whistleblowing-Beauftragter
Als Whistleblowing-Beauftragter wurde ein neutraler, fachkundiger Rechtsanwalt bestellt:
- Rechtsanwalt Markus Stock
- Adresse:
Asservandum Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Neue Straße 7
91088 Bubenreuth - E-Mail: m.stock@asservandum.de
- Telefon: 09131/61008-23
- Telefax: 09131/61008-29
So erreichen Sie uns
Sie können Ihren Hinweis per E-Mail, auf dem Postweg oder telefonisch einreichen. Bitte geben Sie bei der ersten Kontaktaufnahme an, dass es sich um eine streng vertrauliche Mitteilung handelt.
Anonymität
Sie können Ihren Hinweis auch anonym einreichen: per anonymer E-Mail, auf dem Postweg ohne Absenderangabe oder telefonisch mit unterdrückter Rufnummer. Auch anonym eingereichte Hinweise werden vollständig bearbeitet.
Vertraulichkeit & Schutz
Der Whistleblowing-Beauftragte sorgt für größtmögliche Vertraulichkeit hinsichtlich Ihrer Identität. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber sind gesetzlich vor Benachteiligungen geschützt (HinSchG).
Externe Meldestelle
Alternativ können Sie sich an die zuständige externe Meldestelle wenden:
- BaFin Hinweisgeberstelle: zur Bafin-Website
Hinweis zum Zweck
Dieses System dient ausschließlich der Meldung von vermuteten wirtschaftskriminellen Handlungen sowie Gesetzes- und Regulierungsverstößen. Ein Missbrauch zu anderen Zwecken kann einen Straftatbestand darstellen.